Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB) gelten für alle Verträge zur Lieferung von medizinischem Cannabis der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (nachfolgend „Ware“), die Apotheken, klinische Einrichtungen und pharmazeutischen Großhändler gem. § 52a AMG (nachfolgend „Kunde/Kunden“) mit dem Verkäufer, der MediCann UG, Robert-Perthel-Str. 29 in 50739 Köln, abschließen.

Der Einbeziehung der eigenen AGB des Kunden wird hiermit widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Abweichende, insbesondere widersprechende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von MediCann.


2. Bestellungen und Vertragsabschluss

Alle Angebote der MediCann UG sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehung zwischen der MediCann UG und dem Kunden ist der Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der MediCann UG vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der MediCann UG nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung per Telefax oder E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

Der Kunde kann die verbindlichen Bestellungen über E-Mail, Fax oder den Onlineshop des Verkäufers abgeben. Bei allen Bestellverfahren muss der Kunde für eine wirksame Angebotsabgabe unverzüglich nach seiner Bestellung die Nachweise gemäß Ziffer 3.1 einreichen.

Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf (5) Tagen ab Zugang der Nachweise gemäß Ziffer 3.1 annehmen, indem er dem Kunden eine verbindliche Bestellung in Textform (via E-Mail oder Fax) übermittelt, indem er

dem Kunden die Rechnung zuschickt zur Zahlung per Vorkasse, Sofortüberweisung auffordert, oder indem der Verkäufer den Gesamtpreis vom Bankkonto des Kunden einzieht, sofern sich der Kunde für die Zahlung per SEPA-Lastschrift entschieden hat.

Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an die Willenserklärung gebunden ist.

Daneben hat der Kunde die Möglichkeit über E-Mail oder Fax Vorbestellungen zu bestimmten, vorübergehend nicht verfügbaren Waren aufzugeben. Vorbestellungen des Kunden werden vom Verkäufer unverbindlich entgegengenommen und für maximal drei Monate vermerkt. Der Kunde wird vom Verkäufer via E-Mail über die Verfügbarkeit der vorbestellten Waren informiert. Der Kunde schließt den Kauf per Fax oder E-Mail versendetem, ausgefülltem und unterschriebenem Bestellformular ab.

Der Mindestbestellwert beim Verkäufer beträgt 150 € netto.

Haben die Parteien Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.

Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden seine Pflichten gegenüber dem Verkäufer zu erfüllen, kann der Verkäufer bestehende Verträge mit dem Kunden durch Rücktritt fristlos beenden.


3. Obliegenheiten des Kunden

Für den Erwerb von Waren des Verkäufers muss der Kunde nach jeder Abgabe eines Angebots gemäß vorstehender Ziffern folgende, zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Unterlagen per E-Mail oder Fax beim Verkäufer einreichen:

Betriebserlaubnis der Apotheke gemäß §1 Abs. 1 ApoG bzw.

Betriebserlaubnis der Krankenhausapotheke gemäß § 14 Abs. 1 ApoG

die behördliche Genehmigung des Krankenhausversorgungsvertrages (KHVV) gemäß § 14 Abs. 4, 5 ApoG

als pharmazeutischer Großhändler die Erlaubnis gemäß §52a Abs 1 AMG sowie den Betäubungsmittel-Nummernbescheid der Bundesopiumstelle (BOPST).

Der Kunde ist verpflichtet der MediCann UG unverzüglich anzuzeigen, wenn die in Absatz 1 genannte Erlaubnis erloschen bzw. der Krankenhausversorgungsvertrag beendet wurde.

Der Kunde ist gemäß §2 BtMBinHV verpflichtet unverzüglich, bis spätestens zum folgenden Werktag die Empfangsbestätigung ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben an die Firma PS Pharma Service GmbH in Meerbusch, den BtM-Lagerdienstleister des Verkäufers, zurückzusenden.

Vertrauliche Unterlagen des Verkäufers dürfen Dritten vom Kunden nicht zugänglich gemacht werden.


4. Preise und Zahlungsmodalitäten

Sofern im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind in den Preisen die Versandkosten, Versicherungskosten, Zollgebühren oder sonstige mit dem Kauf der Produkte zusammenhängende Kosten und Gebühren nicht berücksichtigt. Diese werden dem Kunden, sofern angefallen, separat in Rechnung gestellt.

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungszugang ohne Abzüge unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung angegeben Konto zu überweisen. Sofern eine Zahlung per SEPA Lastschrift vereinbart ist, wird die Frist für die Vorabankündigung über das Datum der Kontobelastung (Pre-Notification-Frist) auf 2 Werktage verkürzt.

Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so steht es dem Verkäufer frei, weitere Lieferungen zurückzubehalten oder nur im Falle einer Vorauszahlung auszuliefern. Weitere gesetzliche Ansprüche des Verkäufers bleiben unberührt.

Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Hersteller/Lieferanten, Zölle und Abgaben, etc), ist der Verkäufer berechtigt die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier (3) Monate nach dem Vertragsschluss erfolgen soll.


5. Liefer- und Versandbedingungen

Die Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Lager und unversichert auf Gefahr des Kunden, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragtem Dritten übergeben hat. Dem Kunden steht es frei eine Transportversicherung abzuschließen.

Der Verkäufer fügt der Lieferung alle gesetzlich vorgesehenen Unterlagen bei, insbesondere die nach § 17 VI 3-6 AMWHV erforderlichen Unterlagen und Angaben.

Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht.

Von der MediCann UG in Aussicht gestellten Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, außer wenn ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin schriftlich vereinbart wurde. Sofern eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Ist kein Liefertermin vereinbart, ist die MediCann UG berechtigt sofort zu liefern.

Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung gleich aus welchem Grund unmöglich, so haftet er für hierdurch entstandene Schäden des Kunden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Weitere gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben unberührt.

Der Verkäufer haftet nicht für eine Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, wenn diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, wie Betriebsstörungen aller Art, Streiks oder nicht rechtzeitige oder nicht richtige Belieferung durch den Lieferanten verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Überschreiten daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Parteien berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware von dem Tag an auf den Kunden über, an dem die Ware versandbereit ist und die MediCann UG dies dem Kunden angezeigt hat. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der Kunde zu tragen.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so die die MediCann UG berechtigt, Ersatz des ihr entstandenen Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.

Transportbehälter, Kühlboxen und sonstige Leihverpackungen bleiben das Eigentum des Verkäufers. Sie sind pfleglich zu behandeln und unverzüglich zurückzugeben. Sie dürfen ausschließlich im Warenverkehr zwischen dem Verkäufer und dem Käufer eingesetzt werden. Sofern der Verkäufer die Verpackung nicht zurückfordert, übernimmt der Kunde die Entsorgung.

Mängelfreie Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen, sofern keine Rücknahme vorher schriftlich vereinbart wurde. Schäden an der Ware, die allein auf die unsachgemäße Verpackung bei der Rücksendung der Ware zurückzuführen ist, gehen zu Lasten des Käufers. Dabei werden Vorschäden und Mängel an der Ware berücksichtigt.


6. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich an allen von ihr gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vollständig beglichen hat. Die vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Zur Sicherung der Forderung tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche gegenwärtige und zukünftige Forderungen aus der Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren an die MediCann UG ab. MediCann nimmt das Angebot zur Forderungsabtretung an.

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren des Verkäufers entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei die MediCann UG als Hersteller gilt. Sofern bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter bestehen, so erwirbt die MediCann UG Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren.

Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsprodukte für die Dauer des Eigentumsvorbehalts unentgeltlich für die MediCann UG. Er ist verpflichtet sie pfleglich und entsprechend der Vorgaben der Packungsbeilage und der Guten Vertriebspraxis zu behandeln und diese angemessen auf eigene Kosten gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern.


7. Beanstandungen und Mängelhaftung

Ansprüche des Kunden wegen eines Sachmangels setzen voraus, dass der Kunde seiner Pflicht gemäß § 377 HGB zur unverzüglichen Prüfung und Mängelanzeige nachgekommen ist. Erkennbare Mängel muss der Kunde der MediCann UG innerhalb von fünf (5) Kalendertagen ab Erhalt der Ware schriftlich anzeigen. Der Lieferschein muss der Beanstandung beigefügt sein. Als maßgeblicher Zeitpunkt gilt dabei der Poststempel der Rügeschrift.

Bei Sachmängeln der gelieferten Ware ist MediCann zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren ein Jahr nach Lieferung der Produkte, sofern die Lieferung mangelhafter Produkte keine vorsätzliche Pflichtverletzung darstellt.

Qualitätseinbußen oder Verminderung der Wirksamkeit oder der Eigenschaft der Ware hat der Verkäufer dann nicht zu vertreten, wenn die Ware vom Kunden nicht ordnungsgemäß behandelt wurde, d.h. nicht ordnungsgemäß gelagert oder transportiert wurde, dauernder direkter Sonneneinstrahlung, der Berührung mit Wasser, Feuer oder Hitze ausgesetzt wurde.


8. Haftung

Der Verkäufer haftet nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, nach dem Arzneimittelgesetz sowie wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben unberührt.

Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die infolge einer unsachgemäßen Behandlung oder einer unsachgemäßen Anwendung der gelieferten Ware entstanden sind.


9. Sonstige Bestimmungen

Personenbezogene Daten des Kunden, die vom Verkäufer erfasst werden, werden ausschließlich für die Vertragsabwicklung des jeweiligen Vertragsverhältnisses erhoben und verwendet.

Beide Vertragspartner dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners mit der Geschäftsverbindung werben, insbesondere mit dem Firmenlogo der anderen Vertragspartei.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren und des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Verkäufers, wenn der Kunde als Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland handelt oder er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. In allen Fällen ist der Verkäufer auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertriebsbedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit dieser Vertriebsbedingungen und ihrer übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.